Vertragsgegenstand
Der Dogwalker-Service der fell-crew umfasst die Betreuung und das Ausführen von Hunden im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Einzelheiten der Betreuung werden individuell mit dem Hundehalter vereinbart. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrags. Der Hundehalter erklärt sich mit Abschluss des Betreuungsvertrags mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden.
Laufzeit, Leistungsumfang und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Ohne Kündigung verlängert sich das Abo um drei weitere Monate. Eine Kündigung muss zwei Wochen vor Ablauf des Abos erfolgen. - Der Betreuungsvertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.
- Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.
- Die Vergütung und Zahlungsweise werden im Betreuungsvertrag vereinbart.
- Monatsabonnements sind nicht übertragbar und Resttage nicht auszahlbar.
- Betriebsferien und Feiertage werden nicht berücksichtigt.
- Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate.
- Ohne Kündigung verlängert sich das Abo um drei weitere Monate. Eine Kündigung muss zwei Wochen vor Ablauf des Abos erfolgen.
- Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Halters und Hundes.
- Einzeln dazu gebuchte Sonderwalks oder Tierarztbesuche werden separat abgerechnet.
Vertragsinhalt
- Die Betreuung umfasst das Dogwalking mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden in der Gruppe.
- Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch die fell-crew. Nach Absprache entweder zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
- Bei Gruppenspaziergängen obliegt es der fell-crew darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe mitlaufen kann oder einzeln zu führen ist.
- Der Hund wird von der fell-crew unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
Haftung
- Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/ oder Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor dem Start bei der fell-crew darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei der fell-crew betreut wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf die Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und möglichen Verletzungsfolgen. Die fell-crew haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u.a. durch den Freilauf erfolgen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst.
- Der Hundehalter ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund nachzuweisen.
- Der Hundehalter wird über den Transport, den Walk und Haftung bei der fell-crew durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden können.
- Die fell-crew haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundeleinen, Halsbändern, Hundemarken und ähnlichen persönlichen Gegenständen.
- Der Hundehalter ist sich bewusst, dass die Hunde teilweise unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden.
- Der Dogwalker übernimmt keine Haftung für Entlaufen, Verletzungen oder den Tod des Hundes, es sei denn, ihm kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.
Teilnahmevoraussetzungen
- Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
- Der Hund ist gechipt und entsprechend registriert und ist ordnungsgemäß steuerlich angemeldet.
- Nur Hunde, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und außerdem präventiv gegen Parasitenbefall geschützt sind, dürfen an den Walks teilnehmen.
- Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls, Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Fall einer ansteckenden Krankheit. Die fell-crew behält sich vor, einen offensichtlich kranken Hund nicht auf einen Walk mitzunehmen.
- Über eventuelle chronische Krankheiten, andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) sowie behördliche Auflagen ist der Dogwalker rechtzeitig vor dem Beginn des Walks durch den Halter zu informieren.
Der Kunde trägt Sorge dafür, auch ohne die besondere Aufforderung durch die fell-crew, dass die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen (z. B. Impfpass, Nachweis über Tierhalterhaftpflichtversicherung, Medikamentenliste), sowie Materialien (z. B.: an den Hund angepasstes und funktionstüchtiges Hundegeschirr, Futter, Trainingsutensilien, gutsitzender Maulkorb) usw., vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sorgt der Kunde unaufgefordert für deren Aktualisierung. Die fell-crew darf, außer soweit die fell-crew Gegenteiliges erkennen kann oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Materialien ausgehen. - Sollte sich der zu betreuender Hund während des Walks mit der fell-crew verletzen oder erkranken, so wird er ordnungsgemäß versorgt. Hält die fell-crew eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, ist die fell-crew bevollmächtigt, das Tier im Auftrag des Hundehalters bei einem Tierarzt vorzustellen. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten und medikamentösen Behandlungen – eingeschlossen Transport und Nebenkosten – zu tragen und die fell-crew von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.
- Die fell-crew verpflichtet sich im Falle, dass bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund erhebliche Eingewöhnungsschwierigkeiten zeigt, die das Normalmaß übersteigen, unverzüglich den Hundehalter zu informieren. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die fell-crew ihn oder einen Vertreter jederzeit erreichen kann.
Stornierungsbedingungen
- Eine Absage eines einzelnen Walks hat mindestens 24 Stunden vor Beginn des Walks zu erfolgen.
- Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% des ursprünglichen Preises fällig.
- Bei Walks im Abo-Modell erfolgt keine Kompensation oder Rückerstattung.
Höhere Gewalt & Leistungshindernisse
Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen gestört oder unmöglich gemacht wird, die jenseits der Einflussmöglichkeiten der fell-crew liegt. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Terrorismus und Sabotage.
Es kann die Leistungspflicht nicht erbracht werden in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen, durch Wetterbedingungen wie schweres Gewitter oder Ausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls oder Beschädigung. Der Hundehalter wird in einem solchen Fall schnellstmöglich informiert.
Datenschutz
Die Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen Rechnungsstelle bzw. Steuerberater). Die fell-crew verweist auf die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite www.fell-crew.de einsehbar ist.
Sonstiges
Die fell-crew entscheidet individuell, ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Walk teilnehmen dürfen.
Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses der fell-crew verschweigen, wird für die womöglich auftretenden Folgen, wie etwa Deckung der Hündin, keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass die fell-crew Fotografien und/oder Videos von den Tieren anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Firmensitz der fell-crew in München.
Stand: 01.04.2025